Rechtsprechung
BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung - Entbehrlichkeit einer Abmahnung - Beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers - Schuldhaftes Zögern bei der Abgabe der Kündigungserklärung nach Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - Anhörung des ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abmahnung; Beteiligung des Personalrats
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626; SchwbG § 21 Abs. 5; BPersVG § 108 Abs. 2
Kündigung eines Schwerbehinderten - Zeitpunkt der Beteiligung der Betriebsvertretung - Entbehrlichkeit der Abmahnung bei hartnäckiger und uneinsichtiger Pflichtverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Fristlose Kündigung - Anhörung des Personalrats
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Kündigung Schwerbehinderter, Zeitpunkt der Beteiligung der Betriebsvertretung, Entbehrlichkeit einer Abmahnung, hartnäckige und uneinsichtige Pflichtverletzung
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 12.02.1993 - 10 Sa 1559/92
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Papierfundstellen
- NZA 1995, 65
- BB 1994, 1643
- BB 1994, 1857
- DB 1995, 532
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Zwar ist grundsätzlich ein Arbeitnehmer, dem wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 -, aaO) war es auch nicht - wie das Landesarbeitsgericht anzunehmen scheint - erforderlich, konkret auf die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung hinzuweisen, um auszuschließen, daß der Kläger die Androhung "arbeitsrechtlicher Konsequenzen" lediglich als die Androhung einer Abmahnung verstand.
- BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80
Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen. - BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93
Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Der Kläger wird nach der Zurückverweisung klarzustellen haben, ob und ggf. welches Rechtsschutzinteresse er für den bisher von ihm - neben dem Antrag nach § 4 KSchG - verfolgten allgemeinen Fortbestandsantrag geltend machen will (vgl. zu dieser Frage eingehend Senatsurteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Entbehrlich ist eine Abmahnung allerdings dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte (BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 d der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 96 ff., m.w.N.). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Nach der ständigen Senatsrechtsprechung, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - zur Veröffentlichung bestimmt), ist eine Kündigung nach § 108 BPersVG - gleiches gilt für die Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG - nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber ohne Anhörung der Personalvertretung gekündigt hat, sondern auch bei nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Personalrats. - BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75
Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker - …
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Entbehrlich ist eine Abmahnung allerdings dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte (BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 d der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 96 ff., m.w.N.). - BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83
Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf …
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Dies ist besonders dann anzunehmen, wenn erkennbar ist, daß der Arbeitnehmer gar nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten (Senatsurteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972;… Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 285). - BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78
Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972;… Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen. - BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972;… Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen. - BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93
Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion
Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 3; zuletzt Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) kann der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bereits dann fristlos kündigen, wenn die Hauptfürsorgestelle ihm die Entscheidung in irgendeiner Weise, z.B. telefonisch bekannt gegeben hat. - BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten
- BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung
Es lag eine wesentliche Änderung des von der Beklagten selbst bisher als für ihren Kündigungsentschluss maßgeblich dargestellten Sachverhalts vor (zu diesem Erfordernis BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 255; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) . - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03
Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung
Dass eine Abmahnung keinen Erfolg versprochen hätte oder die Pflichtverletzungen des Klägers so schwer wögen, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein als ausgeschlossen hätte erscheinen müssen, ist nicht erkennbar (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 402). - ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von …
Da der Arbeitnehmer erkennbar nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern, müsste der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Abmahnung mit weiteren erheblichen Pflichtverletzungen rechnen (BAG, Urt. v. 18.05.1994, Az: 2 AZR 626/93, m.w.N.).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 -BAGE 91, 30; 21. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13;… siehe auch Gotthardt aaO Rn. 207;… Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 118). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Sie ist grundsätzlich auszusprechen, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich liegen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zuletzt BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; zum Abmahnungserfordernis bei Fehlverhalten im Vertrauensbereich vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe).Demgemäß ist eine Abmahnung nur dann entbehrlich, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer sie als nicht erfolgversprechend angesehen werden konnte (BAG Urteile vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 5O/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 d der Gründe; vom 18. Januar 198O - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, aaO; vgl. zu den Ausnahmen ferner Bitter/Kiel, RdA 1/1995, unter VI 2 d und KR-Hillebrecht, BGB, § 626 Rz 96 ff., m.w.N.).
Dies ist der Fall, wenn er seine Vertragsverletzungen hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt, obwohl er die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens kannte; der Arbeitgeber müßte auch hier bei Ausspruch einer Abmahnung mit weiteren erheblichen Pflichtverletzungen rechnen (Senatsurteile vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 1O2 BetrVG 1972 und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP, aaO; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 76;… Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO, § 1 Rz 285; KR-Hillebrecht, BGB, § 626 Rz 98;… Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 686).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31) oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 21. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13;… siehe auch Gotthardt aaO Rn. 207;… Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 118). - ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15
Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt
Die erforderliche Beteiligung dieses Personalrats dürfte dabei auch bereits vor Abschluss des Verfahrens über die Zustimmung zu dieser Kündigung vor dem zuständigen Integrationsamt erfolgen (vgl. BAG 18.5.1994 - 2 AZR 626/93 - zu B. II. 2. a], NA.995, 65;… BAG 24.11.2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 32, BAGE 140, 47). - BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
Die Betriebsratsanhörung kann bereits vor der Zustimmung oder Zulässigerklärung der zuständigen Behörde erfolgen (vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 - Rn. 32; 11. Mai 2000 - 2 AZR 276/99 - zu II 2 d der Gründe, BAGE 94, 313; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) . - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (Senat 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (Senat 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30, zu B II 5 der Gründe; 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13, zu II 2 a der Gründe;… Staudinger/Preis BGB 2002 § 626 Rn. 118). - BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
Bei zunächst ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats wird eine Wiederholung des Anhörungsverfahrens nur dann erforderlich, wenn sich inzwischen noch vor Ausspruch der Kündigung der Sachverhalt, auf den die Kündigung gestützt werden soll, wesentlich geändert hat (BAG 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190; BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3). - BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10
Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14
Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme …
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 991/08
Betriebsbedingte Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
- LAG Schleswig-Holstein, 31.08.2021 - 1 Sa 70 öD/21
Kündigung, verhaltensbedingt, Verspätungen, Justizangestellte beim Gericht, …
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 3 Sa 30/19
Außerordentliche Kündigung - Rassismus - Beleidigung - Störung des …
- BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 276/99
Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen …
- BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung …
- LAG Hessen, 03.11.1997 - 16 Sa 657/97
Ausbildungsverhältnis: außerordentliche Kündigung -Nichtvorlage von …
- BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 268/96
Außerordentliche Kündigung eines Kirchenbediensteten
- LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
Kündigung - Arbeitsverweigerung - Rechtmäßigkeit der verweigerten Weisung - …
- LAG Hamm, 05.03.2008 - 17 Sa 1998/07
Ordentliche; verhaltensbedingte; arbeitgeberseitige Kündigung wegen der Vorlage …
- ArbG Berlin, 10.07.2015 - 28 Ca 6457/15
Auflösungsgrund
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05
Fristlose Kündigung wegen verbotener privater Internetnutzung
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- LAG Düsseldorf, 12.09.2019 - 11 Sa 986/18
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang nach …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
- LAG Hamm, 10.08.2006 - 8 Sa 68/06
Kündigung; verhaltensbedingte Gründe; wichtiger Grund; Verstoß gegen …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 401/97
Betriebsratsanhörung vor Kündigung eines Schwerbehinderten
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
- LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.11.2008 - 5 Sa 292/08
Kündigung, personenbedingt, Eignungsmangel, Führungseigenschaft, fehlende, …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 15 Sa 1880/06
Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
- LAG Köln, 18.03.2004 - 10 Sa 903/02
Allgemeine Feststellungsklage, Streitgegenstand, doppelte Rechtshängigkeit, …
- LAG Düsseldorf, 22.05.2019 - 4 Sa 971/18
Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Luftverkehrbetriebes
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04
Fristlose Kündigung und Arbeitsverweigerung
- LAG Hessen, 25.11.2004 - 5 Sa 1299/04
Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers
- LAG Hessen, 09.07.2021 - 14 Sa 10/21
Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung - Gerichtliche Auflösung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.11.1997 - 2 Sa 373/97
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die fristlose Kündigung des Landes …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.11.2010 - 3 Sa 40/10
Verhaltensbedingte Kündigung einer Lehrerin wegen Anbringen von Klebestreifen auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2016 - 6 Sa 522/15
Außerordentliche Kündigung - Tätlicher Angriff auf eine Arbeitskollegin - …
- LAG Hamm, 11.11.1994 - 10 (19) Sa 100/94
Kündigung: fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99
Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 17.02.2021 - 4 Ca 425/20
Maskenpflicht - Eignung von Gesichtsvisieren - ärztliche Maskenbefreiung - …
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
Rechtswirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
- LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Sa 1120/08
Kündigungsschutz in der Insolvenz; Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs …
- LAG Düsseldorf, 22.01.2007 - 10 Sa 827/06
Unwirksamkeit fristlose Tat- und Verdachtskündigung bei Abzeichnung von …
- ArbG Köln, 02.02.2016 - 12 Ca 707/15
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Vertriebsleiters durch außerordentliche …
- LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11
Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb
- LAG Hamm, 17.12.2008 - 2 Sa 1020/08
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste in der …
- BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 496/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Falschbeantwortung einer zulässigen …
- LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93
Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen; …
- LSG Sachsen, 19.04.2001 - L 3 AL 158/97
Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrfrist; Leiharbeiter bei einem Unternehmen …
- LAG Düsseldorf, 24.04.1998 - 10 Sa 157/98
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Kündigungsberechtigung - …
- LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94
Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im …
- LAG Hamm, 11.01.1995 - 9 Sa 867/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Fortbestehen eines …
- ArbG Köln, 11.03.2008 - 11 Ca 3182/07
Außerordentliche Kündigung nach angekündigter Erkrankung ohne …
- LAG Thüringen, 02.04.1996 - 6 Sa 929/94
Öffentlicher Dienst; MfS-Tätigkeit; Vorsätzliche Falschbeantwortung; Persönliche …
- LAG Hamm, 23.05.2007 - 5 Sa 2044/06
Ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung
- LAG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - 9 Sa 15/10
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2003 - 2 Sa 1311/02
- ArbG Ludwigshafen, 25.01.2000 - 5 Ca 1077/99
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen …
Rechtsprechung
BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitskampf - Aussetzung des Streiks für Tage, an denen keine Arbeitspflicht besteht - Gesetzliche Feiertage - Feiertagslohnfortzahlung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Streikunterbrechung an Wochenfeiertag
- archive.org
- rechtsportal.de
Streikunterbrechung an Wochenfeiertag
- Der Betrieb
FeiertagslohnzahlungsG § 1 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 9; MTV für die Arbeitnehmer des Gas- und Wasserinstallateur- und Klempner-Handwerks Hamburg vom 3.2.1989 § 8 Ziff. 2
Kein Anspruch auf Bezahlung eines Feiertags bei Unterbrechung eines Streiks nur aus diesem Anlaß - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.01.1994 - 19 Ca 478/93
- LAG Hamburg, 06.07.1994 - 8 Sa 21/94
- BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
Papierfundstellen
- BAGE 79, 230
- NJW 1995, 3007 (Ls.)
- MDR 1995, 1148
- NZA 1995, 996
- BB 1995, 1700
- BB 1995, 566
- DB 1995, 1819
- DB 1995, 532
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92
Feiertagslohnzahlung und Streik
Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
Handelt es sich um gesetzliche Feiertage, so besteht kein Anspruch auf Feiertagslohnzahlung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (z.B. BAGE 58, 320, 322 f. = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).
Eine dahingehende Bemerkung im Urteil vom 11. Mai 1993 (- 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 3 der Gründe) bedarf der fallbezogenen Vertiefung, wie die Stellungnahmen im Schrifttum zeigen (Löwisch, AR-Blattei ES 170.2 Nr. 37; Richardi, SAE 1994, 304, 305 f.).
- BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86
Feiertagslohnzahlung und Streik
Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (z.B. BAGE 58, 320, 322 f. = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, daß sie am Streik teilnehmen (BAGE 58, 320, 323 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 1 der Gründe).
Entweder muß der einzelne Arbeitnehmer erklären, er scheide aus dem Streikgeschehen aus, oder die Streikleitung muß für alle Streikteilnehmer verbindlich den Streik für beendet erklären (BAGE 58, 320, 324 = AP, aaO, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87
Urlaubswiderruf
Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (z.B. BAGE 58, 320, 322 f. = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, daß sie am Streik teilnehmen (BAGE 58, 320, 323 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II 1 der Gründe).
- BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70
Haushaltsplan - Deutsche Kulturorchester - Öffentliches Haushaltsrecht - …
Auszug aus BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94
Folgt eine Tarifbestimmung der Terminologie des Gesetzes, so ist mangels entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, daß die Tarifparteien die verwendeten Begriffe in der gleichen Bedeutung verstehen, die sie in der gesetzlichen Regelung haben (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
- ArbG Hamburg, 16.10.2013 - 27 Ca 184/13
Ausdrückliche oder konkludente Erklärung zur Streikteilnahme erforderlich
Dieser Aufruf kann noch nicht bewirken, dass die Hauptpflichten aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen suspendiert werden (BAG v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 22).Es ist zwar zutreffend, dass ein Arbeitnehmer, der seine Streikteilnahme erklärt, auch die Beendigung der Teilnahme erklären muss (…BAG v. 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 -, juris Rn. 17; v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 23).
In beiden Fällen ist als einzige Ursache für den Arbeitsausfall der gesetzliche Feiertag anzusehen (BAG v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 20).
Es kommt vorliegend nicht darauf an, ob die Gewerkschaft die Beendigung ihres Streiks erklärt hat, wie die Klägerin vorgetragen hat, oder ob die Beklagte davon ausgehen musste, dass der Streik während der Feiertage noch andauern sollte (zur Frage, ob die Erklärung der Beendigung eines Streiks für die Feiertag überhaupt beachtlich ist vgl. BAG v. 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 -, juris Rn. 23).
- LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats …
Hinzukommen muss, dass die kampfführende Gewerkschaft ihre Mitglieder wieder zur Arbeitsaufnahme auffordert und den Kampf für alle Streikteilnehmer verbindlich für beendet erklärt (vgl. BAG 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 - Rn. 23, zitiert nach juris).Die Streikmaßnahme der Gewerkschaft war nicht einmal unterbrochen, denn auch hierfür hätte es einer entsprechenden Erklärung der Gewerkschaft bedurft (vgl. BAG 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 - Rn. 23, zitiert nach juris).
- ArbG Braunschweig, 25.05.2016 - 3 Ca 84/16
Abmahnung wegen Teilnahme an rechtswidrigem Streik
Voraussetzung für die Suspendierung der Arbeitspflicht bei Teilnahme an einem Streik ist zum einen, dass es sich um einen rechtmäßigen Streik handelt, zum anderen, dass der Arbeitnehmer - sei es ausdrücklich oder konkludent - gegenüber dem Arbeitgeber erklärt, dass er am Streik teilnimmt (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; BAG, 31.05.1988, 1 AZR 589/86).Vielmehr bedarf es hierzu noch - konkludenter oder ausdrücklicher - Erklärungen der einzelnen Arbeitnehmer, dass sie am Streik teilnehmen (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).
Dann kann der betroffene Arbeitgeber im Regelfall davon ausgehen, dass die Arbeitnehmer, die nach einem gewerkschaftlichen Streikbefehl nicht zur Arbeit erscheinen, von ihrem Streikrecht Gebrauch machen, d.h. konkludent ihre Arbeitspflicht suspendieren (BAG, 01.03.1995, 1 AZR 786/94; LAG Hamm, 25.05.1993, 4 Sa 11/93).
- BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 269/96
Verlautbarung über Ende eines Streiks
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Senatsurteil vom 1. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP Nr. 68 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe, m.w.N.) hat der Arbeitgeber für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, den Arbeitnehmern den Arbeitsverdienst zu zahlen, den sie ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten. - LAG Hessen, 05.09.2011 - 17 Sa 644/11
Vergütungsberechnung bei Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik - § 5 Abs 3 MTV …
Vielmehr bedarf es hierzu einer konkludenten oder ausdrücklichen Erklärung des Arbeitnehmers, am Streik teilzunehmen, als gestaltender Erklärung (BAG 01. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 68;… MünchArbR/Reichold, 3. Aufl., § 37 Rdnr 31) . - LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18
Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer …
Mit dem Streikaufruf waren die Mitarbeiter auch zur Arbeitsleistung verpflichtet, da nur der Aufruf die Hauptpflichten aus den einzelnen Arbeitsverhältnissen suspendiert hätte (vgl. BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94). - LAG Hessen, 04.06.2012 - 17 Sa 1420/11
Streik - Vergütung - Tarifauslegung
Vielmehr bedarf es hierzu einer konkludenten oder ausdrücklichen Erklärung des Arbeitnehmers, am Streik teilzunehmen, als gestaltender Erklärung (BAG 01. März 1995 - 1 AZR 786/94 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 68;… MünchArbR/Reichold, 3. Aufl., § 37 Rdnr 31) . - LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar